Ein Wasserschaden in der Mietwohnung ist ein unangenehmes Erlebnis. Plötzlich steht Wasser in der Küche, die Wand färbt sich dunkel oder es tropft von der Decke. Neben der praktischen Frage, wie der Schaden schnell beseitigt werden kann, stellt sich unter anderem auch die rechtliche: Was darf der Vermieter eigentlich verlangen? Und welche Rechte hat man als Mieterin oder Mieter? In diesem Beitrag informieren wir dich über Lösungsansätze zu diese

Wer ist für den Wasserschaden verantwortlich?

Ob du als Mieterin oder Mieter für den Wasserschaden haftest, hängt ganz davon ab, wie der Schaden entstanden ist. Wurde das Wasser etwa durch eine defekte Waschmaschine verursacht, fällt das unter dein Risiko. Vor allem, wenn du das Gerät selbst angeschlossen hast. Anders sieht es aus, wenn der Schaden auf marode Rohrleitungen oder bauliche Mängel zurückzuführen ist. Dann ist in der Regel der Vermieter zuständig und muss den Schaden beheben lassen.

Was darf der Vermieter nach einem Wasserschaden verlangen?

Wenn du den Schaden verursacht hast, kann der Vermieter verlangen, dass du die Kosten für die Reparatur übernimmst. Das gilt allerdings nur, wenn dir ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Ist der Schaden nicht dein Fehler, musst du zwar dulden, dass der Vermieter Sanierungsarbeiten durchführt, etwa durch den Einsatz von Trocknungsgeräten. Du musst aber nicht für die Beseitigung zahlen.

Welche Rechte hast du als Mieterin oder Mieter?

Ein Wasserschaden mindert die Wohnqualität deutlich. Du hast daher das Recht, die Miete zu mindern, solange der Mangel besteht. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß des Schadens ab. Wichtig ist, dass du den Schaden sofort schriftlich beim Vermieter meldest. Außerdem hast du Anspruch darauf, dass die Wohnung wieder instand gesetzt wird. Das passiert auf Kosten des Vermieters, sofern dich kein Verschulden trifft.

Wann zahlt welche Versicherung?

Bei einem Wasserschaden greifen unterschiedliche Versicherungen. Die Hausratversicherung des Mieters zahlt für beschädigte Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte. Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters ist für den Schaden an der Bausubstanz zuständig. Falls ein Nachbar betroffen ist, etwa durch übergelaufenes Wasser, springt in der Regel deine private Haftpflichtversicherung ein.

Dokumentation und Kommunikation sind entscheidend

Damit du deine Rechte durchsetzen kannst, ist eine gute Dokumentation des Schadens wichtig. Fotografiere betroffene Stellen, sichere Beweise und halte fest, wann du den Schaden bemerkt und gemeldet hast. Informiere den Vermieter so schnell wie möglich schriftlich. Nur so bist du auf der sicheren Seite, falls es später zu Streitigkeiten kommt.

Vorsicht bei Eigenreparaturen

Auch wenn du schnell helfen willst: Beauftrage keine Handwerker auf eigene Faust, ohne vorher mit dem Vermieter zu sprechen. Im schlimmsten Fall bleibst du sonst auf den Kosten sitzen. Bei akuter Gefahr darfst du natürlich Sofortmaßnahmen ergreifen, etwa das Wasser abstellen oder einen Notdienst rufen. Alles darüber hinaus sollte abgestimmt werden.

Fazit: Rechte kennen, Ruhe bewahren

Ein Wasserschaden in der Mietwohnung ist belastend, aber kein Grund zur Panik. Wichtig ist, dass du schnell und richtig reagierst, den Schaden dokumentierst und deine Rechte kennst. Der Vermieter darf nur dann Forderungen stellen, wenn du den Schaden verursacht hast. Andernfalls ist er in der Pflicht, für die Instandsetzung zu sorgen. Mit klarem Kopf und guter Vorbereitung kannst du viele Probleme vermeiden.

Jetzt rechtzeitig handeln bei Wasserschaden

Du hast einen Wasserschaden in deiner Mietwohnung und bist unsicher, was du tun darfst oder musst? Kontaktiere uns gerne! Wir helfen dir professionell und schnell weiter.